Der Termin für die per Briefwahl erfolgende Wahl der Arbeitnehmerkammer ist auf den 12. März 2019 festgesetzt.
Jeder Wähler wählt die Vertreter seiner Berufsgruppe (Eisen- und Stahlindustrie, sonstige Industrien, Bauwesen, Finanzdienstleistungen, Dienstleistungssektor, Verwaltung und öffentliche Unternehmen, Gesundheit und Soziales, Nationale Eisenbahngesellschaft, Rentner), innerhalb der Arbeitnehmerkammer.



